Nachteilsausgleich
Schüler*innen mit nachgewiesener Beeinträchtigung können einen Nachteilsausgleich beantragen. Dieser hat zum Ziel, die beeinträchtigungsbedingten Nachteile in mündlichen oder schriftlichen Testsituationen auszugleichen. Im Unterschied zur Sekundarstufe I sind auf der Sekundarstufe II ausschliesslich formale Anpassungen zulässig.
Am Gymnasium Neufeld (Gymnasium, Fachmittelschule, Passerelle) sind folgende Massnahmen möglich:
- Zeitzuschlag von 10%
- freie Sitzplatzwahl im Unterrichtszimmer
- Gehörschutz ohne Konnektivität
- Sichtschutz
- Schreiben am Laptop (ohne Konnektivität)
Phonetisches Schreiben ist an Mittelschulen nicht zulässig.
Ein Gesuch für einen Nachteilsausgleich kann über dieses Formular unter nachteilsausgleich@gymneufeld.ch eingereicht werden. Folgende Dokumente müssen beigelegt werden:
- Abklärungsbericht einer Fachstelle
Der Bericht muss aktuell, aussagekräftig und auf den angestrebten Bildungsgang (Gymnasium, Fachmittelschule, Passerelle) ausgerichtet sein. - Bescheinigung der Massnahmen, die bisher von der Schule gewährt wurden
- gegebenenfalls qualitativ aussagekräftige Arztzeugnisse
Die Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) informiert detaillierter über Möglichkeiten und Grenzen des Nachteilsausgleichs auf der Sekundarstufe II.