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Nachteilsausgleich

Schüler*innen mit nachgewiesener Beeinträchtigung können einen Nachteilsausgleich beantragen. Dieser hat zum Ziel, die beeinträchtigungsbedingten Nachteile in mündlichen oder schriftlichen Testsituationen auszugleichen. Im Unterschied zur Sekundarstufe I sind auf der Sekundarstufe II ausschliesslich formale Anpassungen zulässig.

Am Gymnasium Neufeld (Gymnasium, Fachmittelschule, Passerelle) sind folgende Massnahmen möglich:

  • Zeitzuschlag von 10%
  • freie Sitzplatzwahl im Unterrichtszimmer
  • Gehörschutz ohne Konnektivität
  • Sichtschutz
  • Schreiben am Laptop (ohne Konnektivität)

Phonetisches Schreiben ist an Mittelschulen nicht zulässig.

Ein Gesuch für einen Nachteilsausgleich kann über dieses Formular unter nachteilsausgleich@gymneufeld.ch eingereicht werden. Folgende Dokumente müssen beigelegt werden:

  • Abklärungsbericht einer Fachstelle
    Der Bericht muss aktuell, aussagekräftig und auf den angestrebten Bildungsgang (Gymnasium, Fachmittelschule, Passerelle) ausgerichtet sein.
  • Bescheinigung der Massnahmen, die bisher von der Schule gewährt wurden
  • gegebenenfalls qualitativ aussagekräftige Arztzeugnisse

Die Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) informiert detaillierter über Möglichkeiten und Grenzen des Nachteilsausgleichs auf der Sekundarstufe II.