Passerellenprüfung
Passerellenprüfung
Der Passerellen-Lehrgang wird mit einer Prüfung gemäss den Vorgaben der Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen und dazugehörigen Richtlinien der Schweizerischen Maturitätskommission abgeschlossen.
Die Prüfung, die von der BME organisiert und durchgeführt wird, muss als Gesamtprüfung absolviert werden:
- Deutsch: schriftlich und mündlich
- Französisch oder Englisch: schriftlich und mündlich
- Mathematik: schriftlich und mündlich
- Naturwissenschaften: schriftlich
- Geisteswissenschaften: schriftlich
Die Prüfungsdaten für die Passerellenprüfung werden jeweils im August des Vorjahres bekanntgegeben.
Die
Prüfungsergebnisse werden anfangs September bekannt sein, kurz darauf
beginnen die neuen Semester an den Universitäten. Plätze für
universitäre Angebote mit beschränkter Platzzahl (z.B. Praktika,
Proseminare) können in der Regel erst unter Vorlage des Maturitäts- bzw.
Passerellenzeugnisses reserviert werden, d.h. sind allenfalls dann
bereits vergeben.
Bestehensnorm
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mit den fünf Prüfungsnoten
- mindestens 20 Punkte erreicht;
- nicht mehr als zwei Noten unter 4.0 hat; und
- keine Note unter 2.0 hat.
Die Prüfung kann an der BME einmal wiederholt werden. Prüfungen in Fächern, in denen beim ersten Versuch mindestens die Note 5 erreicht worden ist, müssen nicht wiederholt werden.
Studienmöglichkeiten
Das Bestehen dieser Ergänzungsprüfung berechtigt zusammen mit dem Berufsmaturitäts- bzw. Fachmaturitätsausweis zur Zulassung an die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen und an die kantonalen Universitäten, insbesondere auch an die Pädagogischen Hochschulen.
Über die Zulassung an ausländische Universitäten können keine Angaben gemacht werden.
Leistungsbeurteilung während des Vorbereitungskurses
Im Kurs werden keine Zwischenzeugnisse ausgestellt und damit auch keine Nicht-promotionen ausgesprochen. Die Lehrpersonen melden dem Rektor per 1. Dezember und 1. Juni Studierende, deren Prüfungserfolg gefährdet scheint. Der Rektor wird diese Studierenden zu einer Besprechung aufbieten.
Es werden in jedem Fach Proben durchgeführt, um Prüfungssituationen einüben zu können.