Nachteilsausgleich
Die Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) informiert detailliert über Möglichkeiten und Grenzen für Nachteilsausgleiche auf der Sekundarstufe 2. Wir weisen explizit darauf hin, dass Lernziele durch Nachteilsausgleichsmassnahmen nicht reduziert werden können und entsprechend nur formale Anpassungen (wie z.B. Zeitverlängerung an Prüfungen im Umfang von 10%) gewährt werden können.
Wer durch eine Beeinträchtigung eingeschränkt ist und während des gymnasialen Bildungsgangs bzw. an der Fachmittelschule oder in der Passerelle von einem Nachteilsausgleich Gebrauch machen muss, richtet ein aussagekräftiges Gesuch mit einer aktuellen Fachabklärung an nachteilsausgleich@gymneufeld.ch .