Nachteilsausgleich
Schüler*innen mit nachgewiesener Beeinträchtigung können einen Nachteilsausgleich beantragen. Dieser hat zum Ziel, die beeinträchtigungsbedingten Nachteile in mündlichen oder schriftlichen Testsituationen auszugleichen. Mögliche Massnahmen auf der Sekundarstufe 2 (Gymnasium, Fachmittelschule, Passerelle) sind:
- Zeitzuschlag von 10%
- freie Sitzplatzwahl im Unterrichtszimmer
- Gehörschutz ohne Konnektivität
- Sichtschutz
- Schreiben am Laptop (ohne Konnektivität)
- Nicht-Gewichtung der Rechtschreibung in Nicht-Sprachfächern
Je nach Beeinträchtigung sind unterschiedliche Massnahmen angezeigt. In einem persönlichen Gespräch klären wir die Situation und definieren die passenden Nachteilausgleichsmassnahmen. Gerne machen wir darauf aufmerksam, dass phonetisches Schreiben an Mittelschulen nicht zulässig ist.
Möchten Sie noch mehr erfahren? – Die Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) informiert detailliert über Möglichkeiten und Grenzen des Nachteilsausgleichs auf Sekundarstufe 2.
Wer von einem Nachteilsausgleich Gebrauch machen muss, richtet ein aussagekräftiges Gesuch mit einer aktuellen Fachabklärung an nachteilsausgleich@gymneufeld.ch .