Kosten
Schulgeld / Lehrmittelkosten / Prüfungsgebühr
Einschreibegebühr: Fr. 150.–
Schulgeld: Das Schulgeld für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in den Kantonen Bern und Basel Stadt beträgt Fr. 1‘600.– pro Semester.
Für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in den Kantonen Aargau, Basel Land, Freiburg, Luzern, Solothurn und Wallis beträgt das Schulgeld bei vorliegender Kostengutsprache des Wohnsitzkantons (gemäss regionalen Schulabkommen RSA) in der Regel Fr. 1‘600.– pro Semester. Informationen zu den regionalen Schulabkommen RSA finden sich unter www.nwedk.ch / Regionales Schulabkommen.
Für Studierende mit anderem Wohnsitz beträgt das Schulgeld Fr. 6‘500.– / Semester.
Das Schulgeld ist semesterweise zu bezahlen, für das 1. Semester spätestens am 20. Mai vor Semesterbeginn (August), für das 2. Semester spätestens Ende Dezember vor Semesterbeginn (Februar). Bei Abmeldung nach Zahlungstermin können einbezahlte Beträge nicht zurückbezahlt werden.
Lehrmittel: Die Kosten für die Lehrmittel betragen im 1. Semester ca. Fr. 1’200.–, im 2. Semester ca. Fr. 550.–. Die Kosten für die Lehrmittel müssen vor Semesterbeginn auf das Konto der Klasse einbezahlt werden, Restbeträge werden an die Studierenden zurückvergütet.
Prüfungsgebühr: Zusätzlich zum Schulgeld wird vor Kursende eine Prüfungsgebühr von Fr. 250.– für die Abschlussprüfung erhoben.