Beratung Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, der FMS und Studierende der BME mit einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, d.h. sie können gleichwertige Prüfungsleistungen unter anderen Bedingungen erbringen. Diese Modifikationen stellen keine inhaltlichen Erleichterungen dar.
Die Beratungsstelle bietet:
- Hilfe bei Lernbeeinträchtigungen, wie Dyslexie, Dyskalkulie, Asperger-Syndrom u.a.
- Organisation und Leitung von Gesprächsrunden zur Abklärung des Bedarfs und der Verhältnismässigkeit eines Nachteilsausgleiches
- Informationen zu den weiteren Schritten (Abklärung, Gesuche)
- Hilfe beim Verfassen von Gesuchen an die Schulleitung oder an die kantonale Maturitätskommission (KMK)
- Begleitung bei der Umsetzung der bewilligten Massnahme
Nachteilsausgleiche werden individuell zwischen dem Gymnasium Neufeld und der Schülerin bzw. dem Schüler schriftlich vereinbart. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation ist zentral für alle unterstützenden Massnahmen.
Frau Corinne Bleuler steht Ihnen unter nachteilsausgleich@gymneufeld.ch gerne für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.