Fachstelle Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, der FMS und Studierende der BME mit einer Beeinträchtigung haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, wenn ein aktueller Abklärungsbericht (nicht älter als 12 Monate) einer Fachstelle vorliegt. Nachteilsausgleichende Massnahmen sollen individuell den Lernprozess unterstützen, beinhalten aber keine Modifikation der Lern- bzw. Ausbildungsziele.
Die Fachstelle bietet:
- Allgemeine Beratung zum Thema Nachteilsausgleich für Betroffene, Eltern und Lehrpersonen
- Organisation und Leitung von Gesprächsrunden zur Abklärung des Bedarfs und der Verhältnismässigkeit von nachteilsausgleichenden Massnahmen
- Informationen zu den weiteren Schritten (Abklärungen bei Fachstellen, Gesuche)
- Unterstützung beim Verfassen von Gesuchen an die Schulleitung oder an die Kantonale Maturitätskommission
- Begleitung bei der Umsetzung der bewilligten Massnahmen
Kontakt und Vorgehen
Unter nachteilsausgleich@gymneufeld.ch steht Ihnen Frau Corinne Bleuler gerne für Fragen zur Verfügung.
Das Antragsformular für nachteilsausgleichende Massnahmen ist auf scooltools > Schule > Dokumente > Schülerinnen und Schüler > Antrag Nachteilsausgleich abgelegt und kann mit den entsprechenden Dokumenten bei Frau Corinne Bleuler eingereicht werden.